Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Der ES Armaturen GmbH. Gültig ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB — für Sonderprojekte, Serienfertigung und Sonderarmaturen.
Stand: August 2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Kunde"), soweit diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
(2) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht beliefert; eine Ausnahme bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung in Textform.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
(4) Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für künftige gleichartige Verträge mit dem Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müssten. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.es-armaturen.de abrufbar.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung in Textform oder durch vorbehaltlose Ausführung der Lieferung zustande.
(3) Abbildungen, Zeichnungen, technische Daten sowie Gewichts- und Maßangaben in Katalogen, Angeboten und sonstigen Produktbeschreibungen sind nur annähernd maßgeblich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantien dar.
(4) Eigentums- und Urheberrechte an Angeboten, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen sowie sonstigen technischen und geschäftlichen Unterlagen bleiben ausschließlich bei uns. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich ab Werk Stuhr (EXW Incoterms® 2020), zuzüglich Verpackung, Transportkosten, Versicherung sowie der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur auf Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis stützen.
(5) Bei Sonderprojekten, Serienfertigung und Sonderarmaturen sind wir berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 40 % des Nettoauftragswertes zu verlangen. Die Restzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung netto ohne Abzug fällig.
(6) Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden — insbesondere bei Zahlungsverzug — sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen und alle offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen.
§ 4 Lieferung und Lieferzeit
(1) Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
(2) Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungsdetails und nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
(3) Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
(4) Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, die gesamte Bestellmenge geschlossen herzustellen. Bei Sonderanfertigungen sind handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu ± 10 % der Bestellmenge zulässig; die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlich gelieferten Menge.
(5) Gerät der Kunde mit der Abnahme in Verzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) ersetzt zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 5 Gefahrübergang und Versand
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.
(2) Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(3) Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware („Vorbehaltsware") bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
(2) Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten entstehen. Bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten Ware.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe unseres Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde bleibt zum Einzug dieser Forderungen widerruflich ermächtigt.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten pfleglich zu behandeln und gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern. Den Abschluss solcher Versicherungen hat er uns auf Verlangen in Textform nachzuweisen.
(5) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen.
(6) Übersteigt der realisierbare Wert der uns gewährten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe der überschießenden Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht, Mängelhaftung
(1) Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt gemäß § 377 HGB zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform zu rügen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(2) Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge leisten wir nach Wahl des Kunden Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Wir sind berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann dieser nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Für Schadensersatzansprüche gilt ergänzend § 8 dieser AGB.
(4) Verschleißteile sind von der Mängelhaftung ausgenommen, soweit ihr Verschleiß auf bestimmungsgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist. Gleiches gilt für Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, ungeeignete Betriebsmittel oder Medien oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind.
(5) Verjährung: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Hiervon ausgenommen — mit Geltung der gesetzlichen Verjährungsfristen — sind:
- Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- Ansprüche aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen,
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz,
- Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel,
- Ansprüche gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und für Bauwerke verwendete Sachen).
§ 8 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- im Umfang einer von uns übernommenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung — gleich aus welchem Rechtsgrund — ist ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Werkzeuge, Formen und Sonderanfertigungen
(1) Kosten für Werkzeuge, Formen, Vorrichtungen und Prüfmittel werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Werkzeuge und Formen bleiben auch bei anteiliger Kostenbeteiligung des Kunden unser Eigentum, soweit sie zur Herstellung der bestellten Ware bei uns eingesetzt werden. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nicht.
(3) Wir bewahren Werkzeuge und Formen für die Dauer der aktiven Geschäftsbeziehung auf, längstens jedoch 3 Jahre nach der letzten Lieferung. Danach sind wir berechtigt, diese zu verschrotten, sofern der Kunde nicht rechtzeitig eine abweichende Vereinbarung in Textform trifft.
(4) Die Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter, mangelfreier Ware liegt in unserem freien Ermessen und erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung in Textform sowie bei frachtfreier Rücksendung in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand. Wir sind berechtigt, eine Bearbeitungspauschale von bis zu 20 % des Nettowarenwertes, mindestens jedoch 50,00 EUR, zu berechnen. Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
§ 10 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, kriegsähnliche Zustände, innere Unruhen, Pandemien, Naturkatastrophen, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen, Lieferkettenstörungen bei Vormateriallieferanten, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen sowie Export- und Importbeschränkungen, sofern diese Ereignisse nicht von uns zu vertreten sind.
(2) Wir werden den Kunden über Eintritt und voraussichtliche Dauer solcher Störungen unverzüglich in Textform informieren.
(3) Dauern die Störungen länger als 3 Monate, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag in Textform zurückzutreten. Schadensersatzansprüche aufgrund des Rücktritts sind in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 11 Exportkontrolle und Sanktionen
(1) Die Erfüllung unserer Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Weiterveräußerung unserer Produkte an Dritte sowie bei deren Weiterverwendung — insbesondere im Export — die jeweils geltenden Vorschriften des nationalen und internationalen Exportkontrollrechts einzuhalten.
(3) Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter und des Staates aufgrund von Exportverstößen frei, die er oder einer seiner Abnehmer zu vertreten hat.
§ 12 Geheimhaltung
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangenden nicht offenkundigen technischen und kaufmännischen Informationen — insbesondere Zeichnungen, Konstruktionen, Berechnungen, Know-how und Kalkulationen — vertraulich zu behandeln und ausschließlich für Zwecke des jeweiligen Vertrages zu verwenden.
(2) Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort, solange und soweit die Informationen nicht offenkundig oder rechtmäßig von Dritten zugänglich geworden sind.
§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Stuhr, Deutschland.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Bremen. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
§ 14 Datenschutz
(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten — insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten — ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(2) Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis durch den Kunden bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
ES Armaturen GmbH
Industriestraße 18 · 28199 Bremen
Telefon: 0421 / 809336-60 · E-Mail: info@es-armaturen.de · Web: www.es-armaturen.de
Geschäftsführung: Enrico Fiegler · Amtsgericht Bremen · HRB 40266 · USt-IdNr.: DE 328 583 098
Stand: August 2025
